Deutsches Institut für Bankentests GmbH

Allgemeine Geschäftsbedingungen

§1 Werbe- und Vermarktungsrechte:

Bitte halten Sie sich aus wettbewerbsrechtlichen Gründen unbedingt an die inhaltlichen Vorgaben des vorliegenden Siegels um wettbewerbsrechtliche Schwierigkeiten mit Mitbewerbern zu vermeiden. Die DIfB GmbH übernimmt für die wettbewerbsrechtliche Umsetzung dieses Untersuchungsergebnisses, insbesondere durch inhaltliche und/oder grobe graphische Veränderungen des Siegels, keine Haftung. Sie erwerben bei uns lediglich die Werbe- und Vermarktungsrechte des Siegels.

Testvergleichssiegel berücksichtigen:

  • … die regionale Begrenzung der Marktuntersuchung
  • … den belegten Gesamtrang bzw. die Note des werbenden Unternehmens
  • … die Zahl der untersuchten Unternehmen/Mitanbieter (Kein Anspruch auf Vollständigkeit)
  • … die Note bei der Auszeichnung berücksichtigten Beurteilungskriterien (Leistungsmerkmale) = Gesamtbeurteilung (Veröffentlichung unter www.difb.net)
  • … das Erstveröffentlichungsdatum der Untersuchungsergebnisse.
  • … Die Quelle der Untersuchung für interessierte Verbraucher als Fundstelle und die Homepage unter der die Studienergebnisse von jedermann leicht angefordert und somit eingesehen bzw. geprüft werden können. Dies muss gegeben sein!

Gütesiegel werden entsprechend den im Internet veröffentlichen Kriterien vergeben (www.difb.net)

Das Auszeichnungssiegel ist 1 Jahr gültig.

Diese Inhaltspunkte müssen in dem Beurteilungssiegel enthalten sein, um nach wettbewerbsrechtlichen Gesichtspunkten als einwandfrei zu gelten. Es dürfen aus genanntem Grund zum eigenen Schutz vor wettbewerbsrechtlichen Streitigkeiten (Abmahnungen) keine inhaltlichen und/oder graphischen Veränderungen des Siegels zu Werbezwecken vorgenommen werden.

Weitere wichtige Punkte wurden von der DIfB GmbH beachtet:

  • Neutralität (Signet wurde nicht im Auftrag von beteiligten Unternehmen erstellt) beim Mystery-Shopping
  • Objektivität (bzw. subjektive Beurteilung nur durch versierte Tester)
  • Sachkundigkeit (die DIfB GmbH arbeitet mit in der Praxis gängigen Methoden)


§2 Empfehlungen und Richtlinien der DIfB GmbH: 

zur Werbung mit Untersuchungsergebnissen

Die DIfB GmbH erwartet von einer lauteren Werbung und werblichen Aussagen mit ihren Untersuchungsergebnissen sowie von den dafür Verantwortlichen, dass insbesondere folgende Grundsätze eingehalten werden.

  • Die Verwendung von Untersuchungsergebnissen der DIfB GmbH darf keine falschen Vorstellungen über die vorgenommene Beurteilung der Anbieter entstehen lassen.

Dazu gehört,

  • dass die Aussagen in der Werbung, die sich auf die Untersuchungsergebnisse beziehen, von anderen Aussagen des Werbenden abgegrenzt sind.
  • dass die Aussagen der DIfB GmbH vom Werbenden nicht mit eigenen Worten umschrieben werden.
  • dass die Terminologie der Bewertung nicht auch bei solchen Werbeaussagen verwendet wird, die sich nicht auf die Untersuchungsergebnisse der DIfB GmbH beziehen.
  • dass günstige Einzelaussagen nicht isoliert angegeben werden, wenn andere Aussagen weniger günstig für den Werbenden oder veröffentlichenden Anbieter sind.
  • dass sich die Aussagen nur auf Ergebnisse des Werbenden beziehen und die Werbung die Branchenzuordnung sowie die Anzahl der im Vergleich ausgewiesenen Anbieter enthält.
  • Die Untersuchung darf nicht mit Betriebsstätten oder Anbieter in Zusammenhang gebracht werden, für die sie nicht gilt.
  • Bei mehreren Betriebsstätten des Werbenden muss für den Leser der Werbung immer deutlich sein, für welche klar definierte Betriebsstätte die Auszeichnung gilt.
    Für die Kennzeichnung der eindeutigen Betriebsstätte in der Werbung mit dem Signet ist das werbende Unternehmen verantwortlich.
  • Die Anbietergegebenheiten sich seit der Veröffentlichung der Untersuchung nicht in Merkmalen geändert hat, die Gegenstand der Untersuchung waren.
  • Die Untersuchung darf nicht durch eine neuere Untersuchung oder eine erhebliche Veränderung der Marktverhältnisse überholt sein.
  • Der Werbende trägt die rechtlichen Konsequenzen seiner Werbung insbesondere bei inhaltlicher und/oder grober grafischer Veränderung des Auszeichnungssiegels, ausschließlich selbst. Der Werbende akzeptiert unsere allgemeinen Geschäftsbedingungen aus dem Internet.

§3 Sonstiges:

Für die Nutzung / Werbung mit einem oder mehreren Signets wird eine Nutzungsgebühr berechnet.

§4 Angebote/Nutzungsvereinbarungen

Beratungsprojekte sind kundenspezifische Leistungen.
Schriftlich verfasste Angebote behalten für sechs Wochen ihre Gültigkeit. Es gilt das Verfassungsdatum des Angebots.

§5 Zahlungsbedingungen

Rechnungen sind bei Erhalt sofort ohne Abzug zahlbar.
Alle Rechnungsbeträge verstehen sich zuzüglich der zur Zeit der Leistung geltenden Umsatzsteuer.

§6 Vertrauliche Informationen, Datenschutz

Die Vertragspartner werden wesentliche und nicht allgemein bekannte Angelegenheiten des anderen Vertragspartners mit der im Geschäftsleben üblichen Vertraulichkeit behandeln. Die Vertragspartner können jedoch Ideen, Konzeptionen, Know-how und Techniken frei nutzen. Die Vertragspartner werden personenbezogene Daten des jeweils anderen Vertragspartners nur für vertraglich vereinbarte Zwecke verarbeiten oder nutzen. Sie werden diese Daten insbesondere gegen unbefugten Zugriff sichern und sie nur mit Zustimmung des anderen Vertragspartners an Dritte weitergeben.

§7 Urheberrechte

Unterlagen etc. unterliegen dem Urheberrecht und dürfen zu keiner Zeit und zu keinen Umständen fotomechanisch oder elektronisch vervielfältigt werden; sie sind nur für den Gebrauch bestimmt und dürfen nicht an Dritte weitergegeben werden. Die Unterlagen dürfen ohne schriftliche Freigabe der DIfB GmbH nicht aufgezeichnet, dokumentiert oder weitergegeben werden.

§8 Gerichtsstand

Gerichtsstand ist Hamm.

§9 Schlussbestimmungen

Für unsere Geschäftsbeziehungen und die gesamten Rechtsbeziehungen zwischen uns und dem Kunden gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Sollte eine Bestimmung dieser Geschäftsbedingungen oder eine Regelung im Rahmen sonstiger Vereinbarungen unwirksam sein oder werden wird hierdurch die Wirksamkeit aller sonstigen Bestimmungen oder Vereinbarungen nicht berührt. Abweichend ausgehandelte Abmachungen sind nur gültig, wenn sie schriftlich vereinbart worden sind. Für Aufträge, die durch uns vermittelt, aber von den Lieferanten direkt bestätigt, geliefert, ausgeführt und berechnet werden, gelten die Allgemeinen Geschäftsbedingungen des jeweiligen Lieferanten.

§10 Kontaktdaten: 

Deutsches Institut für Bankentests GmbH
Münsterstr. 5
59065 Hamm

Tel.: 02381 – 8768820

Geschäftsführerin:
Susanne Effert